Habe als UL-Pilot 2005 das BZF1 gemacht. Jetzt wollte ich mich zur Sprachprüfung zwecks Verlängerung anmelden. Der Prüfer verlangt als Voraussetzung ein Schreiben, das die Behörde allen BZF1-Inhabern versandt hatte, in dem steht, dass das BZF1 noch bis Ende dieses Jahres gelten würde. Ich und auch ein anderer UL-Kollege haben so ein Schreiben nicht erhalten. Erkundigungen ergaben, dass dies nur die BZF1-ler erhalten haben, die eine internationale Pilotenlizenz haben.
Nun stehe ich in der Sackgasse. Ohne dieses Schreiben kein Sprachtest, ohne Sprachtest keine Verlängerung (= Verfall des BZF1?) Der DULV konnte auch keine Auskunft geben
Die einen sagen, als UL-Pilot gilt das einmalig ausgestellte BZF1 immer. Ein Nachweis durch Sprachprüfung sei für die UL-Piloten mit UL-Schein nicht erforderlich. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Ich möchte vermeiden, bei einer Kontrolle im Ausland Probleme zu bekommen, vor allem wegen Grenzüberschreitung ohne gültiges Funksprechzeugnis.
Kennt sich jemand in dieser Materie gut aus? Wäre um hilfreiche Infos dankbar.
Das ist prinzipiell mal richtig. Als UL-Pilot brauchst Du keinen Nachweis. Steht ausdrücklich so in der betreffenden Verordnung, die wiederum auf irgendeinem ICAO-Papier fußt.
Soweit ich mich erinnere, schreibt auch die ICAO das ganze nicht für ULs vor; für die Lizenz selbst könnte sie das auch gar nicht, weil es sich da um nationale Zuständigkeiten handelt. Andererseits hat sie natürlich schon Möglichkeit, auf den Sprechfunkverkehr selbst Einfluß zu nehmen. Das habe ich aber nicht weiter vertieft.
Ob man im Ausland jemals danach gefragt werden wird, weiß ich nicht, kann es aber nicht ausschließen. Das betrifft mich selber auch, da ich fast ausschließlich im Ausland fliege.
Als ich dann mal nachgeforscht habe, kam folgendes heraus: Für PPL-Inhaber (und höher) ist das örtliche Luftamt zuständig, für Nicht-PPL (also auch UL) die Bundesnetzagentur, wo Du vermutlich auch Deine Prüfung gemacht hast. Die BNetzA kann zwar eine Verlängerungsprüfung durchführen, aber diese nicht in Deine Lizenz eintragen, weil die von DULV oder DAeC ausgestellt ist. Diese wiederum wollen meines Wissens nichts in die Lizenz eintragen, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt (was m.E. aber betreffend das Funksprechzeugnis nicht heißt, daß das unzulässig wäre).
Die entsprechenden Vorschriften hab`ich mir mal irgendwo beiseite gelegt, finde sie aber derzeit nicht.
Das zitierte Schreiben mit dem vorläufigen Nachweis der Sprachkenntnisse wurde von den Luftämtern an PPL-Inhaber versandt. An UL-Piloten konsequenterweise nicht, denn die brauchen`s ja nicht, außerdem ist das Luftamt für diese unzuständig.
Meines Erachtens müßtest Du also die Verlängerungsprüfung bei der BNetzA machen, die Dir auch irgendeinen Wisch ausstellen sollte. Allerdings wirst Du den nicht in die Lizenz eingetragen bekommen, sondern mußt ihn halt separat mitführen, wenn Du Wert drauf legst. Im Ausland kann das evtl. nicht schaden.
Wenn ich Zeit dazu habe, will ich mich in eigener Sache darum kümmern, eventuell so um das Jahresende bis Mitte Februar herum. Kannst mich ja mal kontaktieren (sitzt Du nicht eh irgendwo im Umkreis Nämberch?), meine email findest Du auf der Kiebitzliste, Baunummer 037. Wo hast Du wegen der Prüfung angeklopft, Luftamt oder BNetzA?
Was letztendlich rauskommen wird, kann ich nicht sagen. Ich wäre zwar in der Lage, da ggf. was durchzufechten. Ob ich das dann auch mache (Abwägung Aufwand/Nutzen, und mangels Zeit), ist eine andere Frage.
habe ebenfalls die Info, das die geforderte Sprachprüfung nicht für UL's gilt. Ich werde sie dementsprechend nicht machen. Falls mich im Ausland jemals einer nach meinen BZF I fragt zeig ich das vor und werde ihm das genau so mitteilen. Ich seh das eher gelassen (zumal mich noch nie einer nach meinem BZF I gefragt hat)
Bei meinen 3 Teilnahmen an den Tour ULM in Frankreich bin ich jedesmal mehr als genau hinsichtlich meiner BZF1-Lizenz geprüft worden (dies obwohl in Frankreich kaum einer antwortet, wenn du dich auf Englisch meldest). Die Sache ist deshalb nicht so ohne. Es wäre gut, ein offizielles Schreiben (oder einen Auszug aus einem offiziellen Schreiben) in Kopie dabei zu haben, aus dem hervorgeht, dass UL-Piloten keine Verlängerung oder Nachweise der Sprachtests brauchen.
Wenn jemand eine offizielle Literaturquelle kennt, bitte her damit.
Lieber eine Kopie des Schriftstückes dabei als irgendwo gegroundet und einen Haufen Scherereien am Hals .
Zitat von HaxxlerWenn jemand eine offizielle Literaturquelle kennt, bitte her damit.
Also gut, dann such` ich`s halt gleich raus... Hier die entsprechenden Vorschriften, Quelle Bundesministerium der Justiz, offizieller geht`s nicht.
§ 125 Abs. 1 LuftPersV: Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes [...] bedürfen ausreichender Kenntnisse der Sprache [...]
§ 125 Abs. 2 LuftPersV: Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse wird durch eine Sprachprüfung erbracht. [...]
Auf gut deutsch: Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes (=UL-Piloten) bedürfen keiner ausreichenden Kenntnisse der Sprache
Spaß beiseite. Den Nachweis müssen nur Flugzeug-, Hubi- und Luftschiffpiloten erbringen.
Ich überlege mir, trotzdem eine Verlängerungsprüfung zu machen, und dann zu versuchen, mir das in die Lizenz eintragen zu lassen, wenn die Verlängerung derselben ansteht. Das muß ich allerdings vorher noch mal rechtlich genau abklopfen, dazu bin ich momentan a) zu faul und b) zu beschäftigt, zumal es dann wegen Zuständigkeiten usw. querbeet durch verschiedenste Verordnungen geht, und man eventuell im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit den Behörden eine kurze aber prägnante Grundsatzdiskussion führen müßte.
Ja diese ICAO Forderung, die Niederschlag fand im § 125 LuftPersV, gilt - eigentlich - nicht für Segelflieger und UL (national). Jedoch sollte man es nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn man tatsächlich ins Ausland fliegen will (hier insbesondere NICHT Österreich) also alles ANDERE. insb. Schweiz - Italien.
Es gibt auch in Deutschland momentan meines Wissens noch keine Ausführungsbestimmungen die einheitlich regelt, wie zu verfahren ist; momentan wird es ja in jedem Land irgendwie anders umgesetzt. Und letzlich entscheidet auch das jeweilige Land wie; und ob es den UL-Flieger ohne LP bei einem Ramp-Check weiterfliegen lässt.
Es kommt daher auch zur Unsicherheit im Bezug auf den Eintrag in UL-Scheine. Jedoch gibts m.E. keine Unsicherheit in Bezug auf die Notwendigkeit des LPT im Hinblick auf die Zukunft.
Österreich hat gestern eine - Informationen zur Language Proficiency - herausgegeben. Das ist nicht uninteressant, gilt jedoch nur für Österreichische Lizenznehmer. hier zum anschauen: http://www.austrocontrol.at/Images/DC_LF...cm586-74718.pdf
So , was geht uns das an wird man jetzt fragen?
Ich gehe davon aus, das etwas ähnlich geartetes auch bei uns geschehen wird, was ja die allermeisten -ERSTMAL- beruhigen wird. Jedoch ist m.E. völlig offen was 2011/2012 passieren wird wenn die EASA-FCL Vorschriften greifen werden - und die greifen dann auch gleich, weil der Prozess der Kommentierung schon lange abgeschlossen ist, und dieses Regelwerk nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Es wurde im Rahmen des Erstentwurfs der EU-FCL im LBA ernsthaft überlegt, ob wir überhaupt noch eine LuftPersV brauchen Ob Annex 2 Flugzeugs noch diesen Status haben wird wie jetzt, ist offen, und wie eine neue "Abgespeckte Rumpf-LuftPersV" aussehen wird, denk ich ist auch noch nicht so richtig klar. Hochinteressant wird auch die "neue" Ausführungsbestimmg für den §125 LuftPersV - falls sie überhaupt noch kommt, da es auch momentan im Hinblick auf die Anerkennung von z.b. CAA und FAA-Lizenzen noch erhebliche Unklarheiten und Ungereimtheiten gibt.
Also : meiner Meinung nach sollte jeder, der ins Ausland fliegen will (nicht Ö) auch die LPT machen und zumindest versuchen diese eintragen zu lassen ! Kost ja für LVB- Mitglieder ich glaub nur 20 € und ist ja auch keine schwarze Kunst.
Meine neuste Info: Bin jetzt so weit gekommen, dass sich der DULV der Sache angenommen hat. Soll jetzt eine Kopie des BZF1 zum DULV senden. Dort wird mir eine Bescheinigung ausgestellt, anhand welcher der Prüfer mir den Sprachtest abnehmen darf. Sobald ich den Zettel habe, werde ich mich zum Sprachtest anmelden und natürlich berichten --> wahrscheinlich nur in Englisch, da ich dann ja geprüft bin und offiziell Englisch sprechen darf Gruß Haxxler
Zitat von Haxxler.... Soll jetzt eine Kopie des BZF1 zum DULV senden. Dort wird mir eine Bescheinigung ausgestellt, anhand welcher der Prüfer mir den Sprachtest abnehmen darf. ..... Gruß Haxxler
Hallo Englanten, dann war ich ja mal wieder ganz böse und habe die Prüfung einfach ohne irgendeine Zustimmung gemacht Um die Verwirrung aller komplett zu machen schicke ich jetzt eine Kopie des BZF1 und die Prüfungsbescheinigung mal einfach so zum DULV
Was hat doch der DDR- Mielke seinerzeit gesagt: " Ich liebe doch die Menschen, ich liebe sie doch alle.......!" - Daraufhin Gelächter im Staatsrat- und schwupps, schon war die Mauer weg
... Und es geht weiter! Der DULV ist für mich nicht zuständig, da meine Scheine Und Kiebitzpapiere beim DAeC verwaltet werden, obwohl ich beim DULV Mitglied bin. Ich könnte mich beim DULV verwalten lassen, was ca. 4 Wochen Umschreibzeit dauert.
Jetzt versuche ich es beim DAeC weiter, mal sehen ob Dort einer zuständig sein will.
Bin nach langer Wanninger-Methode zu einem Herrn Müter beim DaeC verbunden worden. Der teilte mir mit, dass die Sprachprüfer für UL-Piloten mittlerweile ohne Bescheinigung die Prüfung abnehmen und eine Bescheingung ausstellen dürfen. Mein vorgesehener Prüfer und ein Prüferkollege waren darüber sehr erstaunt. Ich habe den DaeC mit dem Prüfer kurzgeschlossen.
Habe nun am kommenden Montag den besagten Prüftermin und bin gespannt, ob der mir den Level 4 bescheinigen darf, kann oder will.
Melde mich in der unendlichen Geschichte weiter, nachdem ich das nächste "Türchen" durchschritten habe.
ZitatBin nach langer Wanninger-Methode zu einem Herrn Müter beim DaeC verbunden worden. Der teilte mir mit, dass ............. ........................ Melde mich in der unendlichen Geschichte weiter, nachdem ich das nächste "Türchen" durchschritten habe.
Hallo Wolfgang, kann nur sagen: "Klasse, dass Du für uns alle am Ball bleibst!" Vielen Dank dafür. Apropos Schnee: Hier sind die 20 cm fast weg- dafür "schifft's" jetzt Das hatte sich Donnerstag schon angekündigt mit deftigem Schneefall bei gleichzeitigem starken Hochgewitter.
Zitat von HaxxlerHabe nun am kommenden Montag den besagten Prüftermin und bin gespannt, ob der mir den Level 4 bescheinigen darf (...)
Warum sollte er das nicht dürfen (wenn Du die Prüfung bestehst)?
Es gibt nur noch ein kleines Problem, das meines Wissens noch nicht gelöst ist. Es ist nicht so ganz klar, ob BZF-Inhaber ohne PPL oder höher, also auch UL-Piloten, eine Erst- oder eine Verlängerungsprüfung brauchen (nochmal Hinweis: BRAUCHEN tut man nach deutschem Recht zunächt mal gar nichts).
Ich vermute mal, Du hast Dich mit dem Prüfer falsch verstanden, und der wußte auch nicht, welche Prüfung Du mit SPL und BZFI von 2005 brauchst. Was man ihm nicht zum Vorwurf machen kann. Das weiß nämlich bisher keiner so genau; mag sein, daß es da zwischenzeitlich was neues gibt. Mit dem Schreiben der Luftämter hat das insofern zu tun, als diese (in manchen Bundesländern nur auf Antrag) dem Inhaber vorläufig bis Ende 2010 den Nachweis des Level 4 bescheinigen, wenn er die Prüfung 2006 oder später (Gültigkeitszeitraum des Level 4) gemacht hat. Dann ist klar, daß man nur eine Verlängerungsprüfung braucht.
Wenn Dein Prüfer auch eine Erstprüfung abnehmen darf (die LTs sind aber meines Wissens bisher nur für die Verlängerungsprüfung zugelassen), dann mach` sicherheitshalber eine Erstprüfung und keine Verlängerungsprüfung. Bzw. sprich das zumindest mit dem Prüfer an. Nicht daß hinterher einer den Mist rauszieht und Deine Verlängerungsprüfung für einen Lizenzeintrag nicht ausreicht.
Ich gehe nämlich davon aus, daß das früher oder später auch in die SPL offiziell eintragungsfähig sein wird. Wie gesagt, meines Erachtens ist es zwar bisher nicht ausdrücklich vorgesehen, deswegen aber nicht unzulässig.
Im Ausland hingegen wird Dir deswegen wohl kaum einer ans Bein pissen.
Bei mir sieht`s momentan so aus, daß ich beim nächsten D-Aufenthalt vrs. eine Erstpüfung Level 5 (dann ist länger Ruhe) machen werde. Warte auf Feedback von einer ATPL-Schule, denn Klasse 5 dürfen nur wenige Institute abnehmen, nicht einmal die BNetzA...
Hans
P.S.: Wer will, kann sich beim LBA einen Musterprüfungsbogen (erster Teil der Prüfung) und eine Beispieldatei zum anhören runterladen. Wenn man halbwegs englisch kann, sollte Level 4 kein größeres Problem darstellen. Das Beispiel meistert jeder durchschnittliche Neuntklässler.
Hey guys, Now it's official, I'm allowed to use the radio. Thank you all. Special thanks to ...
Und es geht doch. Prüfer spricht mit DAeC und darf jetzt prüfen und den Schein ausstellen. Zur Info für die Kiebitzpiloten, die noch bauen, um dann zu den ausländischen Kiebitztreffen offiziell fliegen zu dürfen.
Die Sprachprüfung "Level 4" bestand aus zwei Teilen: Teil 1: Du konntest aus 3 Textblöcken mit je 8 Gesprächen einen auswählen. Dann bekommst du einen Antwortbogen, auf dem zu jedem Gespräch 3 Antworten in Englisch stehen, manche klangen richtig, doch es gab noch richtigere. Nur eine Antwort ist ganz richtig. Dann wird dir der Gesprächsblock (z.B. eine Durchsage am Flughafen in der Wartehalle, ein Gespräch des Piloten im Cockpit oder technische Meldungen) 2x vorgespielt und du musst die passende Antwort ankreuzen. Von den 8 Fragen müssen dann mindestens 6 richtig sein. Hast du die Hürde geschafft, kommt der Gesprächsdialog.
Teil 2: Du suchst dir von 16 Fotos eines aus. Ich wählte ein Foto mit Blick vom Tower auf die Landebahn mit parkenden Flugzeugen, einer anfliegenden Cessna, einem wartenden Jet und einer Blondine in Hotpants drauf. Das Ganze in Amerika, irgendwo in Florida oder so. Nun darfst du dich zuerst mal vorstellen, wirst nach deinem fliegerischen Werdegang gefragt (= Warming up). Dann werden Fragen zum Foto gestellt und du kannst dich austoben, was du alles siehst oder meinst zu sehen. Zwischendrin folgen immer wieder Fragen des Prüfers. Nach einer knappen Viertelstunde reichts dann - bei mir hat es dann gereicht.
Danach löhnst du, bekommst deine Bescheinigung und bist glücklich bis ans Ende deiner Tage - oder zumindest bis zum nächsten Termin, bei dem du wieder beweisen darfst, dass du eigentlich nur an dem freien Fliegen über die Grenzen zu Gleichgesinnten in den Nachbarländern interessiert bist, zur Völkerverständigung aktiv beiträgst und dafür sogar einen großen Aufwand in Kauf nimmst.