Hallo zusammen, Michael Platzer hat mich gebeten in seinem Namen hier eine wichtige Mitteilung zum Thema der kürzlichen Fahrwerksthematik zu veröffentlichen. Diesem komme ich hiermit sehr gerne nach mit der Bitte um dringende Beachtung. Jens D-MZAF Administrator des Kiebitz Forums
Ich möchte diese Seite zu einer Erklärung nutzen. Am Dienstag d. 27.08.2013 habe ich von der Zulassungsstelle eine Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Hintergrund war eine gebrochene und mehrere angerissene Fahrwerkspylone (am Rumpf angeschlossenes Stahlrohrdreieck zur Aufnahme der Zugstreben). Der Anriss entsteht dabei an der Anschweißlasche, die zur Aufnahme der einseitig vorhandenen Stützstrebe dient.
Nach Zeichnung, also korrekt aufgebaut, bilden Zugstangen und Pylon Rohre eine Ebene. Ohne montierte Stützstange und bei normaler Belastung richten sich die Rohre von ganz allein richtig aus. Sie müssen dabei lediglich Zugkräfte übertragen. Bei einer Druckbelastung der Zugstreben (z.B. bei einer Schiebelandung) wird der Pylon-Anlenkpunkt zu den Zugstreben aber statisch indifferent oder statisch instabil. Um dem zu begegnen wird er in seiner Soll-Position von der Stützstrebe gestützt.
Wo ist dann das Problem?
Das Problem entsteht, wenn die Streben Geometrie (Pylon + Teleskopstangen) nicht in einer Ebene liegt, d.h. wenn die Stützstange zu kurz oder zu lang ausgeführt wurde. In diesem Fall versuchen die Zugstreben mit hoher Kraft die Pylon Rohre in die richtige Ebene zu ziehen und erzeugen dabei an der Stützstelle (Anschweißlasche) ein beachtliche Biegemoment (natürlich abhängig vom Gradmaß der Fehlstellung). Durch die Unebenheiten des Bodens wird das Biegemoment dynamisch. In Folge kommt es zur lokalen Festigkeitsermüdung und damit zur beschriebenen Beschädigung.
Dieser Punkt wird von mir sehr oft angeprangert, offenbar aber von nur wenigen korrigiert. Das ist beklagenswert und muss geändert werden, auch wenn eine geringe Fehlgeometrie als nicht gravierend angesehen wird. Genau an diesem Punkt scheint es zu hängen. Ich erwarte kein Verständnis, wenn künftig solche Fehleinstellungen zu einer Verweigerung von Zulassung oder Nachprüfung führen.
In diesem Zusammenhang gibt es weitere Punkte die geändert werden müssen. Bei einer solchen Beschädigung ist auf jeden Fall der Musterbetreuer zu informieren. Ich habe zufällig mit drei Personen gesprochen, die bei dem beschriebenen Ereignis zugegen waren. Niemand hat mir diesen Vorfall beschrieben, oder darauf aufmerksam gemacht. Ich will das nicht weiter kommentieren.
Die Internetnutzung hat sicherlich fast nur Vorteile. Konstruktive Strukturänderungen oder Funktions-Mutmaßungen sollten aber so geäußert werden, dass sie nicht missverständlich als umsetzbare Notlösung oder in irgendeiner Form als Ersatzlösung verstanden werden können.
Insgesamt muss nun meinerseits und in Abstimmung mit der Zulassungsstelle eine Maßnahme ergriffen werden, d.h. Selbstkontrolle der Geometrie-Ebenheit sofort, ein zweites mal bei der nächsten anstehenden Prüfung durch ein Prüfer Kl. 5 und periodische Selbstkontrolle alle 25 Flugstunden auf Rissbildung gem. Zusatzhinweis im Handbuch. Ob noch andere festigkeitsrelevante Dinge wie Reifentyp und Größe, Felgenbreite usw. kontrolliert werden sollen, ist noch in der Schwebe. Michael Platzer