Hallo Bei uns am Platz hatten wir vor kurzem folgende Diskussion: Ist es soweit richtig??
1. Wenn jemand sein Medical nicht mehr bekommt dann darf er auch keine 120 kg Geräte mehr fliegen (120kg Geräte sind ja Medical befreit) auch wenn er sich die Berechtigung zusätzlich mit in sein SPL Schein hat eintragen lassen.
2. Wie wird es gehandhabt wenn jemand glaubt das er das Medical nicht mehr besteht und er daraufhin keine Medical Untersuchung mehr macht. Darf er dann ein 120 kg Gerät fliegen?
3. Macht es Sinn seine 120 kg Berechtigung separat in einen neuen SPL Schein eintragen zu lassen (falls der DULV es überhaupt macht) falls man die Medical Untersuchung nicht mehr bestanden hat um doch noch ein 120 kg Gerät fliegen zu dürfen?
Hallo Hennes,ich habe mit dem DAEC gesprochen und mir in meine Lizenz die 120 kg eintragen lassen. Wenn du dein Medical verfallen lässt,darfst du die in deiner Lizenz eingetragene Berechtigung(120 kg) ausüben.Wenn dir ein Arzt bei einer Medicalverlängerung daß Medical aus gesundheitlichen Gründen nicht erteilt,ist auch deine 120kg erledigt. Du darfst also nie untauglich geschrieben werden. Gruß Christoph
Ok Danke Christoph, so hatte ich das auch verstanden.
Weiß vielleicht auch zufällig jemand ob man das Medical Klasse 2 oder den LAPL bekommt wenn jemand Bluthochdruck hat der aber durch Pillen gut eingestellt ist?
Moin Hennes, Bluthochdruck ist kein Problem, du wirst dann mit Tabletten richtig eingestellt, während der Zeit bist du gegroundet, ich habe das dann über die Wintermonate gemacht, danach ist alles gut, keine Einschränkungen, ist ja auch im sehr eigenen Interesse das der Blutdruck stimmt, sonst bekommst du im Alter Probleme die nicht mehr reparabel sind, hatte damals ein sehr anschauliches Gespräch mit meinem Fliegerarzt, der hat mich dann zum örtlichen Kardiologen überstellt. In diesem Sinne, der richtige "Druck" ist nicht nur in den Reifen wichtig! Grüße Christian